7 m³ Absetzkippermulde (Bauschutt)
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Produktinformationen "7 m³ Absetzkippermulde (Bauschutt)"
Technische Daten
▪ Volumen: 7,0 m³ (≅ 7.000 Liter)
▪ Höhe: 1,50 m
▪ Breite: 1,75 m
▪ Länge: 3,50 m
Leistungsumfang
▪ Anlieferung des Containers an Ihren gewünschten Stellplatz
▪ Mietfreie Stellzeit von 14 Tagen bei Ihnen vor Ort + flexible Verlängerungsoption*
▪ Abtransport des gefüllten Containers nach Ihrer Befüllung
▪ Fachgerechte und nachhaltige Verwertung Ihrer Abfälle
* Nach Ablauf der Frist wird eine tägliche Miete erhoben. Der Zeitpunkt der Containerabholung ist individuell mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort abzustimmen. Es erfolgt keine automatische Abholung nach Ablauf der 14 Tage.
Einsatzzwecke
✓ Backsteine // Mauersteine // Natursteine
✓ Dachziegel // Mauerwerk // Beton- und Steinabbruch
✓ Fliesen // Kacheln // Keramik
✓ Mörtel // Putzreste // Ziegelbruch und -steine
✓ Estrich // Zement // Marmor // Porzellan // Kalk- und Sandstein*
*Bitte beachten Sie, dass Bauschuttabfälle maximal 5% der gekennzeichneten Bestandteile enthalten dürfen.
Wichtige Information:
Um die problemlose Entsorgung Ihrer Abfälle gewährleisten zu können, müssen Sie als Abfallerzeuger die Asbestfreiheit Ihrer Abfälle bestätigen.
Nachfolgend sind vier Fälle aufgeführt, wovon mindestens einer erfüllt
sein muss, um eine Asbestfreiheit im Sinne der LAGA M23* sicherzustellen:
- Der angefallene Abfall bei einer baulichen Maßnahme an einem Gebäude ist asbestfrei, da mit dessen Errichtung nach dem 31.10.1993 begonnen wurde (seit diesem Datum sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland verboten).
- Der Abfall, der bei einer baulichen Maßnahme an einem bereits in der Vergangenheit asbestsanierten Gebäude angefallen ist und kein weiterer Asbestverdacht besteht (Nachweis eines
Sachverständigen oder einer qualifizierten Person i. S. VDI 6202 Bl. 20
(2017) liegt vor. Für die Feststellung, dass kein weiterer
Asbestverdacht besteht, sind die in der Vergangenheit erfolgten
Erkundungen und Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage des aktuellen Standes
der Technik (VDI 6202 Blatt 3) auf deren Belastbarkeit zu beurteilen.
- Vor Beginn der baulichen Maßnahme wurde eine Asbesterkundung gemäß VDI 6202 Bl. 3 (2021) durchgeführt und folglich ist der Abfall aus rückgebauten Bauteilen ohne Asbestbefund oder asbesthaltige Baustoffe sind an der Anfallstelle des Abfalls nicht vorhanden.
- Vor Beginn der baulichen Maßnahme wurde eine Asbesterkundung gemäß VDI 6202 Bl. 3 (2021) durchgeführt und asbesthaltige Baustoffe oder Bauteile selektiv rückgebaut und getrennt erfasst und der angelieferte Abfall enthält keine asbesthaltigen Bauteile oder Baustoffe.Nachweis der Asbestfreiheit (Vorlage)
Nachweis der Asbestfreiheit (Vorlage)
*
Die Mitteilung 23 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M23) wurde in überarbeiteter Form im Mai 2023 veröffentlicht.
Gegenstand der Vollzugshilfe sind nun auch asbesthaltige Abfälle, deren
potenzielle Belastung nicht durch reine Inaugenscheinnahme abzusehen
ist. Beispiele sind Betonbruch mit asbesthaltigen Abstandshaltern,
Spachtelmassen, Farbanstriche, Gipsplatten mit asbesthaltigen
Anhaftungen oder Brandschottungen, Kitt und Abdichtungsbahnen.
Die
LAGA M23 gibt hier eine klare Systematik vor: Sämtliche Baumassen,
welche Asbest enthalten könnten und vor Oktober 1993 verbaut worden
sind, stehen unter Generalverdacht.
Sicherheitshinweise
Alle Container dürfen einheitlich über die gesamte Containerfläche maximal bis zur vorne bzw. hinten gelegenen Ladekante befüllt werden, um einen gefahrlosen Transport gewährleisten zu können. Die Höhe der Front- und Heckwand darf nicht durch mittig gelagertes geladenes Material überschritten werden. Eine eigenverantwortliche Erhöhung der Wände (z.B. durch Bretter, Metallplatten usw.) ist nicht zulässig. Zudem dürfen keine Gegenstände (z.B. Bretter, Metallrohre, Äste usw.) über die Ladekante hinausragen, um einen sicheren Transport zu gewährleisten.
Alle genannten Angaben und Darstellungen können je leistender Niederlassung geringfügig abweichen.