Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Vertragssprache

(1) Über den Online-Shop stellt die REMONDIS Sustainable Services GmbH, Brunnenstraße 138, 44 536 Lünen den mit ihr verbundenen Unternehmen der REMONDIS-Unternehmensgruppe eine zentrale Online-Lösung zur Verfügung, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Die REMONDIS Sustainable Services GmbH selbst bietet keine eigenen Dienstleistungen im Sinne von Abs. 2 an. Ein Vertrag kommt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen verbundenen Unternehmen (im Folgenden „Auftragnehmer“) zustande.
(2) Alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen der Kunden über den Online-Shop unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Individualvertragliche Abreden des Auftragnehmers und des Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Sonstige abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden dagegen keine Anwendung, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Das Produktangebot in unserem Online-Shop richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer.
(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Bestellung der in der Bestellübersicht angezeigten Dienstleistungen ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde seine Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Das Angebot gilt erst als angenommen, sobald der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt oder mit der Ausführung der bestellten Leistung begonnen hat.
(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, ist er berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen.

§ 3 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung der Bestellung hat der Kunde elektronisch das auf Website vorhandene Anmeldeformular auszufüllen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Für die Bestellung von Leistungen über den Online-Shop ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, ein Benutzerkonto anzulegen. Hierzu hat der Kunde zusätzlich zu den Angaben bei der Neukundenregistrierung ein von ihm frei gewähltes Passwort anzugeben. Als angemeldeter Benutzer muss er nicht jedes Mal seine persönlichen Daten angeben, sondern kann sich vor der Bestellung einfach mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm bei Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Benutzerkonto anmelden. Soweit sich persönliche Daten ändern, hat der Kunde die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Für die missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten und die daraus resultierenden Schäden beim Auftragnehmer haftet der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Registrierung zu sperren und die entsprechenden Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen.
(4) Der Auftragnehmer darf die vom Kunden mitgeteilten Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange er zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten des Auftragnehmers bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwertet. Einzelheiten hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
(5) Sofern der Kunde ein Benutzerkonto anlegt, werden die von ihm mitgeteilten Daten in seinem Benutzerkonto so lange gespeichert, bis er dieses selbst löscht.
(6) Die Anlage eines Benutzerkontos ist für den Kunden mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Es besteht zum Zeitpunkt der Registrierung keine Verpflichtung zur Abgabe oder Annahme eines verbindlichen Angebots.

§ 4 Leistungen des Verwenders

(1) Der Auftragnehmer übernimmt für den Kunden die in der Bestellung aufgeführten Dienstleistungen in dem vereinbarten Leistungsumfang. Im Übrigen dienen alle Maßnahmen, die der Auftragnehmer neben der eigentlichen Dienstleistung trifft (z.B. Verprobung, Analyse), ausschließlich der Erfüllung der rechtlichen Pflichten des Kunden.
(2) Bei Abholung der Behälter erfolgt keine Prüfung der Abfallstoffe durch den Auftragnehmer. Abrechnungsgrundlage ist die Einstufung des Abfalls durch die Entsorgungsanlage.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu bedienen.
(4) Ist die vertraglich vereinbarte Leistung infolge geänderter gesetzlicher Regelungen in der bisher praktizierten Art und Weise nicht mehr zulässig, führt der Auftragnehmer die Leistung nach Maßgabe der geänderten Regelungen durch.

§ 5 Obliegenheiten des Kunden

(1) Dem Kunden obliegt die Schaffung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die überlassenen Abfälle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den kommunalen Abfallsatzungen nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen und einem Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind.
(2) Der Kunde darf die Behälter nur mit solchen Abfällen füllen, die der bestellten Abfallfraktion entsprechen. Änderungen in der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
(3) Die Abholung der Betriebsmittel erfolgt nach Mitteilung durch den Kunden. Die Mitteilung hat in Textform zu erfolgen, soweit nicht eine andere Form vereinbart ist. Der Kunde gewährleistet die Durchführung der Dienstleistung zu den üblichen Geschäftszeiten. Vereinbarte Leistungstermine sind bindend. Durch den Kunden verursachte vergebliche Anfahrten des Auftragnehmers sind vom Kunden zu vergüten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Umstände der vergeblichen Anfahrt nicht zu vertreten hat. Die Höhe der geschuldeten Vergütung bemisst sich nach der Anfahrpauschale, sofern eine solche im konkreten Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbart ist. Von einer vergeblichen Anfahrt im Sinne dieser Klausel ist auszugehen, wenn der Auftragnehmer zum vereinbarten Leistungstermin am vereinbarten Leistungsort erscheint, um die vertraglich vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, diese jedoch aufgrund von vom Kunden zu vertretenen Umständen nicht oder nicht binnen einer Wartefrist von mehr als 15 Minuten seit dem vereinbarten Leistungstermin durchführen kann.
(4) Mit Übernahme/Abholung der Abfälle gehen diese in das Eigentum des Auftragnehmers über. Hiervon ausgenommen sind gefährliche Abfälle und jene Abfälle, die nicht den in der Bestellung angegebenen Abfällen entsprechen. Letztere können vom Auftragnehmer zurückgewiesen oder auf Kosten des Kunden entsorgt werden.
(5) Die vom Auftragnehmer übernommenen Leistungspflichten entbinden den Kunden nicht von seiner abfallrechtlichen Verantwortung. Der Kunde hat bei der Auftragserfüllung im gebotenen Maße mitzuwirken und insbesondere die für die Leistungserbringung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
(6) Behördliche Anordnungen, die Einfluss auf die vertragliche Dienstleistung haben, sind dem Auftragnehmer umgehend in Textform anzuzeigen. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflichten hat der Kunde die daraus resultierenden Kosten und Aufwendungen des Auftragnehmers zu übernehmen.

§ 6 Gestellung von Betriebsmitteln

(1) Für einen Zeitraum von 14 Tagen werden dem Kunden die benötigten Betriebsmittel mietfrei zur Verfügung gestellt. Danach kann der Auftragnehmer eine Miete von 1,00 € pro Tag erheben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Betriebsmittel und zur Beachtung der Bedienungshinweise des Herstellers, insbesondere zur maximalen Füllhöhe und zum zulässigen Füllgewicht. Die durch den Kunden verursachte, nicht vertragsgemäße Befüllung der Betriebsmittel entstandenen Mehraufwendungen des Auftragnehmers (z.B. für Umladung, Transport, Analyse) sind vom Kunden gesondert nach dem tatsächlich angefallenen Mehraufwand des Auftragnehmers zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der für Art und Umfang der Mehraufwendungen üblichen Vergütung. Der Kunde haftet für das Abhandenkommen der Betriebsmittel sowie für Beschädigungen der Betriebsmittel während der Dauer der Überlassung, die nicht auf einen normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Dies gilt nicht, soweit der Kunde das Abhandenkommen oder die Beschädigungen der Mietbehälter nicht zu vertreten hat. Schäden oder sonstige Veränderungen an den Betriebsmitteln sind uns umgehend in Textform anzuzeigen.
(3) Der Kunde haftet für die Auswahl des Standortes der Betriebsmittel, insbesondere für einen ausreichend befestigten Untergrund und garantiert deren freie Zugänglichkeit zum Abtransport. Hat der Kunde in seiner Bestellung keine näheren Angaben zum Aufstellort gemacht oder erweist sich dieser als ungeeignet, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen aus seiner Sicht geeigneten Aufstellort zu bestimmen. Umsetzungen der Betriebsmittel sind ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
(4) Die Verkehrssicherungspflichten für die Betriebsmittel obliegen dem Kunden. Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen sind vom Kunden vor Gestellung auf eigene Kosten einzuholen. Der Kunde haftet für die unterlassene Sicherung der Betriebsmittel oder eine fehlende Genehmigung und stellt den Auftragnehmer insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Preise und Preisanpassung

(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung gelten die in der Bestellung angegebenen Preise. Sie beinhalten lediglich die im Vertrag bezeichneten Leistungen. Mehr- oder Sonderleistungen können separat in Rechnung gestellt werden, sofern sie durch den Kunden veranlasst wurden oder aufgrund gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Anordnungen anfallen.
(2) Von den angegebenen Preisen sind ferner Kosten aufgrund behördlicher Auflagen und Gebühren ausgenommen. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer gilt Folgendes: Sofern zwischen dem Vertragsschluss und der Leistungserbringung mehr als 3 Monate liegen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die der Preiskalkulation zugrundeliegenden Kosten, insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Steuern, Abgaben, relevante Rohstoffpreisindizes sowie Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Beseitigungs-/Verwertungsanlagen) usw., nachweislich erhöht haben.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden mittels der im Online-Shop angebotenen Bezahlmöglichkeiten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Leistung nur gegen Vorkasse.
(2) Ist die Leistung auf Rechnung vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlung per Kreditkarte ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren. Die Belastung des Kontos erfolgt umgehend, spätestens 14 Tage nach der Bestellung.
(4) Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorabinformation („Pre-Notification“) mit einer kürzeren Frist als 14 Tage vor Fälligkeit zuzusenden. Ist der Einzug von Rechnungsbeträgen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchführbar, sind ggf. entstehende Kosten vom Kunden zu tragen.
(5) Bei der Bezahlung mit PayPal oder Sofortüberweisung wird der Kunde auf die Website des Online-Anbieters weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Kunde dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Auftragnehmer bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung wird der Zahlungsanbieter durch den Auftragnehmer zur Einleitung der Zahlungstransaktion aufgefordert. Weitere Hinweise erhält der Kunde beim Bestellvorgang.
(6) Bestehen begründete Zweifel an der Bonität des Kunden, kann der Auftragnehmer auch nach Vertragsschluss bestimmte Bezahlarten vorgeben und eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
(7) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 9 Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang. Bei sonstigen Schäden entfällt bei leicht fahrlässigen Handlungen eine Haftung, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(2) Der Kunde haftet dem Auftragnehmer gegenüber für die Richtigkeit der ihm erteilten Angaben sowie für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Höhere Gewalt

Die Pflichten des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ruhen, solange die Erbringung der geschuldeten Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder sonstiger Umstände wie Streik, Aussperrung oder behördliche Verfügungen), wesentlich erschwert oder unmöglich ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt, vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist Gerichtsstand Lünen. Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

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Zusatzvereinbarungen für Miettoiletten

Das Mietobjekt wird in einem sauberen und gebrauchstauglichen Zustand ausgeliefert, evtl. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder auch schriftlich mitzuteilen. Die Mietobjekte sind Eigentum des Vermieters, sie werden dem Mieter zu treuen Händen überlassen und sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für dessen Eigentum im Falle der mutwilligen Beschädigung oder des Totalverlustes. Der Mieter haftet für das Abhandenkommen der Miettoilette sowie für Beschädigungen der Miettoilette während der Dauer der Überlassung. Dies gilt nicht, soweit der Mieter das Abhandenkommen oder die Beschädigungen nicht zu vertreten hat.

Insoweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, bleibt jeder Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter oder dessen Mitarbeiter ausgeschlossen. Der Mieter stellt eine ebene, befestigte Zufahrt (auch mit LKW befahrbare Stellfläche) zur Verfügung. Es besteht kein Schadensersatzanspruch gegen dem Vermieter für Schäden an Zufahrtswegen oder am Stellplatz des Mietobjektes. Für Schäden an Fahrzeugen oder Mietobjekten die infolge nicht geeigneter Zufahrten oder Stellflächen entstehen, haftet der Mieter. Die erforderliche Sicherung der Toilettenkabinen, insbesondere bei Sturm, obliegt dem Mieter. Die Verkehrssicherungspflicht endet erst bei Abholung des Mietartikels durch den Auftragnehmer. Für eine erforderliche Kennzeichnung z.B. durch Beleuchtung und/oder Absperrung auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie das Einholen eventuell erforderlicher Genehmigungen ist der Mieter verantwortlich.

Bei der Langzeitanmietung von Toilettenkabinen ist die Anlieferung, Abholung, Reinigung und Befüllung mit Verbrauchsmaterialien im Mietpreis enthalten. Die Mindestmietdauer beträgt bei mobilen Toilettenkabinen vier Wochen. Selbstverständlich kann der Mieter das Mietobjekt auch kürzer mieten, jedoch ist dann eine Pauschale in Höhe der Mindestmietdauer zu zahlen. Kurzfristige Freimeldung z.B. wegen Frost oder Schlechtwetter sind dem Vermieter telefonisch oder schriftlich unverzüglich mitzuteilen und gelten für jeweils eine Folgewoche. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Kurzzeitvermietung für Veranstaltungen.

Der Reinigungs- und Wartungsservice der mobilen Toilettenkabinen erfolgt einmal pro Woche, wobei der Zeitpunkt vom Vermieter bestimmt wird. In der Regel ist das immer der gleiche Wochentag, jedoch kann es aufgrund von Feiertagen zu Verschiebungen kommen. Die Anlieferung des Mietobjektes erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden, jedoch kann es bei erhöhter Kundennachfrage zu Verzögerungen kommen. Mietbeginn ist immer die Woche der Anlieferung. Mietende ist die Woche der Rückholung. Die Abrechnungseinheit ist die Kalenderwoche. Die Rücklieferung erfolgt im Rahmen des Routenplans des Vermieters, d.h. bei der nächsten Fahrt in die entsprechende Region. Die Abbestellung hat telefonisch oder schriftlich bei einer Frist von einer Woche vor Mietende zu erfolgen. Im Veranstaltungsbereich erfolgen die Anlieferungen in der Woche vor der Veranstaltung und die Rückholungen in der Woche nach der Veranstaltung.

Für die Serviceleistung durch Mitarbeiter des Vermieters ist die Kabine bis auf 5 m frei und befahrbar zu halten. Das gleiche gilt auch für die Abholung. Ist der Zugang zur Toilettenkabine versperrt und konnte kein Service durchgeführt werden, gilt die Leistung als erbracht und wird dem Kunden als Fehlfahrt zum Reinigungspreis berechnet.

Die Toilettenkabinen sind keine Abfallbehälter. Bei Verdacht auf illegaler Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen in fester oder flüssiger Form wird der Service nicht durchgeführt. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Stoffe geht zu Lasten des Mieters.

Die Mietpreise für mobile Toilettenkabinen sind sorgfältig kalkuliert. Sie beruhen auf einer Benutzung durch max. zehn Personen während einer 40 Stunden Arbeitswoche. Im Interesse aller Beteiligten wird empfohlen, bei übermäßiger Mehrbenutzung eine weitere Kabine anzumieten oder eine kostenpflichtige Zwischenreinigung durchführen zu lassen.

Die Anlieferung und Rückholung der Toilettenwagen ist im Mietpreis enthalten. Einfache Anschlussarbeiten bis ca. 3 Meter zum Abwasseranschluss und ca. 15 Meter zum Frischwasseranschluss sind im Mietpreis enthalten. Aufwendigere Arbeiten werden nach Aufwand (Zeit und Material) abgerechnet und müssen vor Auftragsvergabe bestellt werden. Toilettenwagen sind über die gesamte Standzeit frostfrei (beheizt) zu halten. Für die Einleitung der Abwässer sowie das Einholen evtl. erforderlicher Genehmigungen ist der Mieter verantwortlich.

Sollte eine Lieferung oder Rückholung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, unmöglich oder nicht zumutbar sein, entsteht hieraus kein Anspruch auf Entschädigung.

Der Mietpreis ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Gerät der Mieter in Verzug, hat er die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, ab der zweiten Mahnung je Mahnung 10,00 EUR Mahngebühren zu berechnen Der Vermieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug das Mietverhältnis sofort zu kündigen und das Mietobjekt zurück zu holen. Sollte ein Teil der Mietbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht davon berührt.

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Informationspflicht nach Art. 14 EU-DSGVO

Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit:

(1) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
(2) zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(3) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
(4) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
(5) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
(6) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Art. 46, Art. 47 oder Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind.

Zusätzlich zu den Informationen gemäß Abs. 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:

(1) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
(2) wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Abs.1 f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
(3) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit
(4) wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird
(5) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
(6) aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen
(7) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Der Verantwortliche erteilt die Informationen gemäß den Abs. 1 und 2

(1) unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände der Verarbeitung der personenbezogenen Daten innerhalb einer angemessenen Frist nach Erlangung der personenbezogenen Daten, längstens jedoch innerhalb eines Monats
(2) falls die personenbezogenen Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden sollen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an sie, oder
(3) falls die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung.

Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erlangt wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Abs. 2 zur Verfügung.

Die Abs. 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit

(1) die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt
(2) die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in Art. 89 Abs. 1 genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Abs. 1 des vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit
(3) die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt und die geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsehen, ausdrücklich geregelt ist oder
(4) die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen.

Der Auftragnehmer/Vermieter prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden deren Bonität. Hierzu erhält er von der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss die dazu benötigten Daten. Zu diesem Zweck werden Name und Kontaktdaten des betreffenden Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH übermittelt. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-DSGVO zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung sind abrufbar unter: www.boniversum.de/eu-dsgvo/

 

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Kostenfreie
Container-Hotline:
0800 - 100 39 64

Kostenfreie
Miettoiletten-Hotline:
0800 - 366 5000

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