1 m³ Big Bag (Bauschutt)
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Produktinformationen "1 m³ Big Bag (Bauschutt)"
Technische Daten
▪ Volumen: 1,0 m³ (≅ 1.000 Liter)
▪ Höhe: 1,10 m
▪ Breite: 0,90 m
▪ Länge: 0,90 m
Leistungsumfang
▪ Anlieferung des Containers an Ihren gewünschten Stellplatz
▪ Mietfreie Stellzeit von 14 Tagen bei Ihnen vor Ort + flexible Verlängerungsoption*
▪ Abtransport des gefüllten Containers nach Ihrer Befüllung
▪ Fachgerechte und nachhaltige Verwertung Ihrer Abfälle
* Nach Ablauf der Frist wird eine tägliche Miete erhoben. Der Zeitpunkt der Containerabholung ist individuell mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort abzustimmen. Es erfolgt keine automatische Abholung nach Ablauf der 14 Tage.
Einsatzzwecke
✓ Backsteine // Mauersteine // Natursteine
✓ Dachziegel // Mauerwerk // Beton- und Steinabbruch
✓ Fliesen // Kacheln // Keramik
✓ Mörtel // Putzreste // Ziegelbruch und -steine
✓ Estrich // Zement // Marmor // Porzellan // Kalk- und Sandstein*
*Bitte beachten Sie, dass Bauschuttabfälle maximal 5% der gekennzeichneten Bestandteile enthalten dürfen.
Wichtige Information:
Um die problemlose Entsorgung Ihrer Abfälle gewährleisten zu können, müssen Sie als Abfallerzeuger die Asbestfreiheit Ihrer Abfälle bestätigen.
Nachfolgend sind vier Fälle aufgeführt, wovon mindestens einer erfüllt
sein muss, um eine Asbestfreiheit im Sinne der LAGA M23* sicherzustellen:
- Der angefallene Abfall bei einer baulichen Maßnahme an einem Gebäude ist asbestfrei, da mit dessen Errichtung nach dem 31.10.1993 begonnen wurde (seit diesem Datum sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland verboten).
- Der Abfall, der bei einer baulichen Maßnahme an einem bereits in der Vergangenheit asbestsanierten Gebäude angefallen ist und kein weiterer Asbestverdacht besteht (Nachweis eines
Sachverständigen oder einer qualifizierten Person i. S. VDI 6202 Bl. 20
(2017) liegt vor. Für die Feststellung, dass kein weiterer
Asbestverdacht besteht, sind die in der Vergangenheit erfolgten
Erkundungen und Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage des aktuellen Standes
der Technik (VDI 6202 Blatt 3) auf deren Belastbarkeit zu beurteilen.
- Vor Beginn der baulichen Maßnahme wurde eine Asbesterkundung gemäß VDI 6202 Bl. 3 (2021) durchgeführt und folglich ist der Abfall aus rückgebauten Bauteilen ohne Asbestbefund oder asbesthaltige Baustoffe sind an der Anfallstelle des Abfalls nicht vorhanden.
- Vor Beginn der baulichen Maßnahme wurde eine Asbesterkundung gemäß VDI 6202 Bl. 3 (2021) durchgeführt und asbesthaltige Baustoffe oder Bauteile selektiv rückgebaut und getrennt erfasst und der angelieferte Abfall enthält keine asbesthaltigen Bauteile oder Baustoffe.Nachweis der Asbestfreiheit (Vorlage)
Nachweis der Asbestfreiheit (Vorlage)
*
Die Mitteilung 23 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M23) wurde in überarbeiteter Form im Mai 2023 veröffentlicht.
Gegenstand der Vollzugshilfe sind nun auch asbesthaltige Abfälle, deren
potenzielle Belastung nicht durch reine Inaugenscheinnahme abzusehen
ist. Beispiele sind Betonbruch mit asbesthaltigen Abstandshaltern,
Spachtelmassen, Farbanstriche, Gipsplatten mit asbesthaltigen
Anhaftungen oder Brandschottungen, Kitt und Abdichtungsbahnen.
Die
LAGA M23 gibt hier eine klare Systematik vor: Sämtliche Baumassen,
welche Asbest enthalten könnten und vor Oktober 1993 verbaut worden
sind, stehen unter Generalverdacht.
Sicherheitshinweise
▪ Da die Abholung des Big Bags mit einem Kranwagen erfolgt, darf der Big Bag max. 10 m weit von der Straße bzw. einer LKW-tauglichen Zufahrt entfernt stehen. Bitte beachten Sie, dass keine Oberleitungen, Vordächer, Bäume o.ä. den Schwenkbereich des Ladekrans behindern dürfen.
▪ Bei einer Bereitstellung der Big Bags auf öffentlicher Fläche (z.B. auf Rad- oder Gehwegen) empfehlen wir, im Vorfeld das Ordnungsamt Ihrer Kommune zu informieren.
▪ Alle Big Bags dürfen nur bis zum Rand befüllt werden und müssen mit der Schürze fest verschlossen werden, um einen gefahrlosen Transport gewährleisten zu können. Eine Rücknahme unbefüllter Big Bags ist nicht möglich.
▪ Max. Befüllmenge: 1,0 cbm bzw. 1,0 to (je nachdem, welches Kriterium zuerst zutrifft)
Alle genannten Angaben und Darstellungen können je leistender Niederlassung geringfügig abweichen.