Entsorgung von Kühlflüssigkeit
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Produktinformationen "Entsorgung von Kühlflüssigkeit"
Allgemeine Artikelinformationen
Bei Kühlflüssigkeit handelt es sich um einen typischen Werkstattabfall, denn jedes Fahrzeug enthält Kühlmittel. Verbrennungsmotoren benötigen es für eine ausreichende Kühlung. Kühlmittel ist mit chemischen Zusätzen behaftet, so dass auch bei niedrigen Temperaturen das Einfrieren der Flüssigkeit verhindert wird.
Die Kühlflüssigkeit wird aus Ihren Werkstattbehältern abgepumpt und in den dafür vorgesehenen Sammeltank des MOBIWER-Servicemobils aufgenommen. Nach fachgerechter Aufbereitung in einer speziellen Anlage ist die Kühlflüssigkeit erneut nutzbar. REMONDIS ist Ihr zertifizierter Entsorgungspartner und sorgt für die fachgerechte Entsorgung mittels MOBIWER.
Auswählbare Entsorgungsmengen:
▪ Kühlflüssigkeit bis 200 Liter
▪ Kühlflüssigkeit bis 400 Liter
▪ Kühlflüssigkeit bis 600 Liter
▪ Kühlflüssigkeit bis 800 Liter
▪ Kühlflüssigkeit bis 1.000 Liter
Rechtliche Hinweise
▪ Das Absaugen der Kühlflüssigkeit erfolgt aus Ihren Behältern vor Ort.
▪ Bitte stellen Sie den uneingeschränkten Zugang zu Ihrem Kühlflüssigkeitsbehälter sicher. Die Zufahrt zum Anfallort muss eine Mindestbreite von 2,95 m haben. Zudem ist eine geeignete Stellfläche für unser Entsorgungsfahrzeug (4,0 m x 12,0 m, zulässiges Gewicht bis 40,0 t) zu gewährleisten. Der Abstand zwischen Stellfläche und Anfallstelle darf 25,0 m nicht überschreiten.
▪ Bitte beachten Sie, dass der Behälter bei Ihnen vor Ort bleibt und nicht mit entsorgt. wird. Sofern Sie eine Entsorgung des Behälters benötigen, schreiben Sie uns dies einfach im Bestellvorgang in das Bemerkungsfeld. Wir melden uns gern mit einem passenden Angebot bei Ihnen.
▪ Sie erhalten von uns eine Übernahmebestätigung für Ihre Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung.
Die Entsorgung erfolgt in den Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Andere Entsorgungszeiten müssen gesondert abgesprochen und abgerechnet werden. Fehlfahrten aufgrund Missachtung der rechtlichen Hinweise werden in Rechnung gestellt.
Alle genannten Angaben und Darstellungen können je leistender Niederlassung geringfügig abweichen.