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    Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung

    Produktinformationen "Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung"

    Allgemeine Artikelinformationen

    In Gastronomiebetrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, sind Fettabscheider nach DIN 1825 und DIN 4040 unerlässlich. Voraussetzung für den Betrieb Ihrer Fettabscheideranlage ist die Durchführung einer Generalinspektion durch einen Fachkundigen, die zu den Betreiberpflichten gehört. Diese hat sowohl vor der Inbetriebnahme und im Anschluss in regelmäßigen Abständen von maximal fünf Jahren zu erfolgen.

    Im Rahmen der Generalinspektion wird die Fettabscheideranlage nach vorheriger Entleerung und Reinigung ganzheitlich auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb geprüft. Dabei werden alle Abweichungen vom Soll-Zustand im Prüfbericht (Bestandteil des Betriebstagebuchs) dokumentiert, damit nachfolgend das Schadensrisiko beurteilt und darauf basierend ein fachgerechtes Konzept zur Mängelbeseitigung erstellt werden kann.

    Wir sind Ihr zertifizierter Entsorgungspartner und unterstützt Sie mit bestens geschultem Personal, modernstem Equipment und Zertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der fachgerechten Generalinspektion Ihres Fettabscheiders.

    Rechtliche Hinweise
    Abscheider und Schlammfang sind gemäß DIN 4040-100 mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen. Zusätzlich unterliegt jeder Fettabscheider einer monatlichen Eigenkontrolle und ist jährlich entsprechend der Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Alle fünf Jahre ist die Fettabscheideranlage einer Generalinspektion durch einen Fachkundigen zu unterziehen. Wir führen die beauftragten Leistungen fachgerecht gemäß DIN 4040-100 aus. Dabei organisieren wir unsere Tätigkeit insbesondere so, dass wir Ihren Betrieb so wenig wie möglich beeinträchtigen.

    Die Generalinspektion erfolgt in den Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Andere Inspektionszeiten müssen gesondert abgesprochen und abgerechnet werden.

    Bitte stellen Sie den uneingeschränkten Zugang zu der Fettabscheideranlage sicher. Alle Behälter, Gruben, Einläufe, Rinnen und Rohrleitungen müssen leer und gereinigt sein. Zudem sind das Betriebstagebuch, alle Rohrleitungspläne/-zeichnungen und weiteren Dokumente zur Anlage (z.B. Genehmigungen, Bauartzulassung, Betriebsanleitung) bereitzuhalten. Die Wiederbefüllung der Fettabscheideranlage mit Wasser erfolgt durch den Kunden.

    Alle genannten Angaben und Darstellungen können je leistender Niederlassung geringfügig abweichen.

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