Entsorgung von Altöl
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Produktinformationen "Entsorgung von Altöl"
Allgemeine Artikelinformationen
Getriebe-, Motoren- oder Hydrauliköle fallen sowohl in Werkstätten als auch in vielen weiteren Industrie- und Gewerbebereichen an. Das Altöl ist ein wichtiger Abfallstoff, der unbedingt im Wertstoffkreislauf erhalten bleiben muss und als umweltgefährdender gefährlicher Abfall einer fachgerechten und verantwortungsvollen Entsorgung bedarf, um natürliche Ressourcen zu schonen und Umweltschäden zu vermeiden.
Für Ihr Altöl ist unser Servicemobil MOBIWER das erste Glied in der Recyclingkette. Nach dem Abtransport wird das gebrauchte Öl in Behandlungsanlagen so weit aufbereitet, dass es erneut genutzt werden kann. Das schont natürliche Erdölvorkommen und senkt die Umweltbelastung. REMONDIS ist Ihr zertifizierter Entsorgungspartner und sorgt für die fachgerechte Entsorgung mittels MOBIWER.
Auswählbare Entsorgungsmengen:
▪ Altöl bis 500 Liter
▪ Altöl bis 1.000 Liter
▪ Altöl bis 1.500 Liter
Rechtliche Hinweise
▪ Das Absaugen des Altöls erfolgt aus Ihren Behältern vor Ort. Das Altöl muss dafür frei von Chlor und anderen groben Verunreinigungen sein.
▪ Bitte stellen Sie den uneingeschränkten Zugang zu Ihrem Altölbehälter sicher. Die Zufahrt zum Anfallort muss eine Mindestbreite von 2,95 m haben. Zudem ist eine geeignete Stellfläche für unser Entsorgungsfahrzeug (4,0 m x 12,0 m, zulässiges Gewicht bis 40,0 t) zu gewährleisten. Der Abstand zwischen Stellfläche und Anfallstelle darf 25,0 m nicht überschreiten.
▪ Bitte beachten Sie, dass der Behälter bei Ihnen vor Ort bleibt und nicht mit entsorgt. wird. Sofern Sie eine Entsorgung des Behälters benötigen, schreiben Sie uns dies einfach im Bestellvorgang in das Bemerkungsfeld. Wir melden uns gern mit einem passenden Angebot bei Ihnen.
▪ Sie erhalten von uns eine Übernahmebestätigung für Ihre Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung.
Die Entsorgung erfolgt in den Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Andere Entsorgungszeiten müssen gesondert abgesprochen und abgerechnet werden. Fehlfahrten aufgrund Missachtung der rechtlichen Hinweise werden in Rechnung gestellt.
Alle genannten Angaben und Darstellungen können je leistender Niederlassung geringfügig abweichen.