Holzabfälle

Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.

Je nach vorherigem Verwendungszweck und der damit verbundenen Fremdstoffbelastung wird Altholz in insgesamt vier Kategorien (A I-IV) klassifiziert. Je höher der Verunreinigungsgrad desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:

A I - Naturbelassenes Holz
lediglich mechanisch bearbeitet

A II - Restholz
verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel

A III - Unbelastetes Altholz
beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel

Was darf in den Container?
  Dielen // Furnierholz
  Holzbalken // Holzbretter
  Holzfußböden // Parkett
  Holzmöbel
  Naturbelassene Gartenzäune
  Paletten // Transportkisten

Was darf nicht in den Container?
×  Altholz mit Anhaftungen
    (z.B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon)
×  Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
×  Altholz aus dem Wasserbau
×  Altholz mit Schadstoffbelastung
×  Außentüren // Fenster
×  Bahnschwellen // Leitungsmasten
×  Baumstämme // Wurzelstöcke
× Garten- und Parkabfälle // Organik
×  PCB-Altholz

Bitte beachten Sie, dass die Container ausschließlich mit Holzabfällen der Qualität A I-III befüllt werden dürfen.

Sie möchten belastetes Altholz (A IV) entsorgen? Kein Problem.
Schauen Sie einfach in unserem >FAQ-Bereich für Fragen und Antworten vorbei.
Kontaktieren Sie uns direkt mithilfe unseres >Kontaktformulars oder unserer kostenfreien Container-Hotline 0800 - 100 39 64!

 

Holzabfälle Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde. Je nach vorherigem...
Fenster schließen

Holzabfälle

Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.

Je nach vorherigem Verwendungszweck und der damit verbundenen Fremdstoffbelastung wird Altholz in insgesamt vier Kategorien (A I-IV) klassifiziert. Je höher der Verunreinigungsgrad desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:

A I - Naturbelassenes Holz
lediglich mechanisch bearbeitet

A II - Restholz
verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel

A III - Unbelastetes Altholz
beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel

Was darf in den Container?
  Dielen // Furnierholz
  Holzbalken // Holzbretter
  Holzfußböden // Parkett
  Holzmöbel
  Naturbelassene Gartenzäune
  Paletten // Transportkisten

Was darf nicht in den Container?
×  Altholz mit Anhaftungen
    (z.B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon)
×  Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
×  Altholz aus dem Wasserbau
×  Altholz mit Schadstoffbelastung
×  Außentüren // Fenster
×  Bahnschwellen // Leitungsmasten
×  Baumstämme // Wurzelstöcke
× Garten- und Parkabfälle // Organik
×  PCB-Altholz

Bitte beachten Sie, dass die Container ausschließlich mit Holzabfällen der Qualität A I-III befüllt werden dürfen.

Sie möchten belastetes Altholz (A IV) entsorgen? Kein Problem.
Schauen Sie einfach in unserem >FAQ-Bereich für Fragen und Antworten vorbei.
Kontaktieren Sie uns direkt mithilfe unseres >Kontaktformulars oder unserer kostenfreien Container-Hotline 0800 - 100 39 64!

 

Filter schließen
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
Leider können wir Ihnen für die ausgewählte PLZ kein Online-Angebot unterbreiten.
Gerne können Sie uns eine Kontaktanfrage senden und Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot.
Zuletzt angesehen

Kostenfreie
Container-Hotline:
0800 - 100 39 64

Kostenfreie
Miettoiletten-Hotline:
0800 - 366 5000

REMONDIS Online-Shop